| Honorare |
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Die Honorare für Steuerberater sind gesetzlich festgelegt und an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden. Die Gebührenverordnung dient dazu unseren Mandanten eine angemessene Gebühr bieten zu können. Neben den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen berücksichtigen wir dabei auch den entstandenen Aufwand. Sie können wählen, ob das Steuerberatungshonorar nach Einzelwerten oder Pauschal abgerechnet wird. Die Grundlagen zur Berechnung Ihres individuellen Honorars sind vielfältig. Aus diesem Grund können wir an dieser Stelle lediglich nur allgemeine Informationen erteilen. Gerne erstellen wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch ein individuelles Honorarangebot. Dabei können wir gemeinsam den von Ihnen gewünschten und benötigten Leistungen konkrete Honorarsätze zuordnen. Fragen kostet nichts, sprechen Sie und einfach an. |
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